AGB der Sikypark AG

1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden (nachfolgend «Kunde» genannt) und der Sikypark AG (nachfolgend «Sikypark» genannt). Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils vom Kunden aus, indem er eine Anfrage zum Kauf einer Eintrittskarte für den Besuch des Sikypark, einer damit verbundenen Dienstleistung oder einer Ware gegenüber dem Sikypark macht. Der Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Sikypark erfolgt durch Annahme dieser Anfrage durch den Sikypark. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, die mit dem Sikypark geschäftliche Beziehungen pflegt. Die AGB können von Zeit zu Zeit Anpassungen erfahren. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. TICKETS

Der Sikypark darf nur mit gültigem Ticket betreten werden. Die Tickets berechtigen während der ausgewiesenen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt im Sikypark. Die Tickets sind beim Betreten des Sikypark vorzuweisen und danach im Sikypark mitzuführen. Ein Weiterverkauf der Tickets oder eine anderweitige kommerzielle Nutzung sind untersagt.

3. KONDITIONEN

3.1 Preise

Die Preise zum Erwerb eines Tickets oder Gutscheinen und einer damit verbundenen Dienstleistung oder einer Ware des Sikypark sind in den aktuellen Preislisten des Sikypark oder auf Aushängen vor Ort oder im Internet ersichtlich. Soweit nicht anders vermerkt, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Gutscheine sind bis zum vermerkten Ablaufdatum gültig. Tickets oder Gutscheine die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit und sind dem Sikypark ersatzlos zurückzugeben. Gegen die betroffenen Personen kann Strafanzeige erstattet werden. Die Abgabe von vergünstigten Einzel- und Gruppentickets, z.B. an Kindergärten, Schulen und sozial Institutionen, erfordert einen entsprechenden Berechtigungsnachweis. Organisationshandbuch OHB der Sikypark AG

3.2 Reklamation

Der Kunde ist verpflichtet, Ticket, Gutschein, Dienstleistung oder Ware nach Erhalt unverzüglich auf deren Richtigkeit bzw. Mängelfreiheit zu überprüfen. Die Reklamation kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (E-Mail oder Brief) erfolgen. Versäumt es der Kunde, Ticket, Dienstleistung oder Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und eine entsprechende Reklamation vorzubringen, gilt die Leistung des Sikyparks als genehmigt.

3.3 Zahlungsbedingungen

Die Kosten für den Kauf eines Tickets, einer damit verbundenen Dienstleistung oder einer Ware können vor Ort in bar oder mit einer vom Sikypark akzeptierten Kredit- oder Debitkarte bzw. mit vom Sikypark akzeptierten Gutscheinen oder Vouchers bezahlt werden. Die Bezahlung auf Rechnung ist nur nach Rücksprache mit dem Sikypark möglich (Zahlungsfrist rein netto ohne Abzüge beträgt 30 Tage). Die Bezahlung der Rechnung ist grundsätzlich nur in Schweizer Franken möglich.

4. WEITERE BESTIMMUNGEN

4.1 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Die Sicherheit hat höchste Priorität. Der Kunde hat während seines Aufenthalts zusammen mit den Parkmitarbeitenden für die Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Sicherheit zu sorgen. Notausgänge und Fluchtwege sind immer vollumfänglich frei zu halten. Bei Unklarheiten, technischen Problemen, ausserordentlichen Ereignissen oder bei Beschädigungen ist umgehend ein Parkmitarbeitender zu kontaktieren und zu informieren. Die Kunden haben die Sicherheits- und Benutzungshinweise, Bedienungs-anleitungen sowie Anweisungen der Parkmitarbeitenden zu beachten. Sollten sie diesen nicht nachkommen, können die Parkmitarbeitenden sie von der Benutzung der Einrichtung ausschliessen oder des Parkgeländes verweisen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch begründet wird. Für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder Nichtbeachtung der Hinweise, Anleitungen oder Anweisungen entstehen, ist die Haftung des Sikypark ausgeschlossen. Jegliche Veränderungen und das Besteigen der Ausstellungsgegenstände ausser den dafür vorgesehenen Objekten und Attraktionen sind strikt untersagt. Zum Schutz der Objekte ist das Berühren zu unterlassen. Alle technischen Einrichtungen und Aufbauten durch den Kunden, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte müssen mit dem Sikypark vorgängig abgesprochen und schriftlich festgehalten werden. Des Weiteren darf keine Wärme entwickelnde Beleuchtung auf Ausstellungsobjekte gerichtet werden.

4.2 Aufsichtspflicht

Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Sikypark. Wir bitten Eltern bzw. Aufsichtspersonen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Diese gilt im ganzen Park und insbesondere in der gesamten Spielzone für Kinder. Genügen Eltern bzw. Aufsichtspersonen ihrer Aufsichtspflicht nicht, so haften sie für alle Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.

4.3 Immissionen und Einschränkungen

Der Kunde hat davon Kenntnis genommen, dass der Sikypark laufend umgebaut wird und daher gewisse Immissionen und Einschränkungen auch während eines Organisationshandbuch OHB der Sikypark AG Besuchs des Kunden unvermeidlich sind. Die Geltendmachung von diesbezüglichen Schadenersatz- oder Ersatzansprüchen wird hiermit explizit wegbedungen. Sollte der Sikypark aufgrund von höherer Gewalt (inkl. Epidemien, Pandemien und sonstige Ereignisse, welche die Gesundheit betreffen) oder behördlich auferlegten Massnahmen nur eingeschränkt besucht werden können (z.B. nur die Aussenbereiche des Parks, nicht aber die Tierhäuser), wird die diesbezügliche Geltendmachung von Schadenersatz oder Ersatzansprüchen hiermit explizit wegbedungen. Im Falle einer kompletten Schliessung des Parks aufgrund höherer Gewalt (inkl. Epidemien, Pandemien und sonstige Ereignisse, welche die Gesundheit betreffen) oder behördlichen Bestimmungen besteht während den ersten 30 Tagen einer Schliessung ebenfalls kein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatzansprüche.

4.4 Attraktionen und Anlagen

Der Sikypark ist stets bestrebt, die Verfügbarkeit von Attraktionen und Anlagen möglichst hoch zu halten. Mit Rücksicht auf die Tiere und aus sonstigen Gründen, wie bspw. aufgrund von Wetterbedingungen, Wartungs- und Bauarbeiten oder aus Kapazitätsgründen usw., kann mit dem Erwerb einer Eintrittskarte kein Anspruch auf bestimmte Leistungen wie die Präsentation bestimmter Tiere oder Tierarten oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit aller Attraktionen im Sikypark verbunden werden. Die Vorführzeiten sind auf der Webseite www.sikypark.ch und vor Ort publiziert. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Die Nichtverfügbarkeit von Attraktionen und/oder Anlagen berechtigt nicht zu einem Schadenersatz- oder Ersatzanspruch gegenüber dem Sikypark.

4.5 Verpflegung

Das Restaurant im Sikypark wird nur für Kunden des Sikypark betrieben. Essen und Trinken ist nur im Restaurant, den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, den Terrassen, den Parkbänken und den Picknickplätzen gestattet. Preise und Angebote sind in den aktuellen Unterlagen aufgeführt. Sie können je nach Verfügbarkeit und Saison ändern.

4.6 Externe Werbung, Verkauf und externe Geschäftsmodelle

Im Parkgelände sind während der Öffnungszeiten jegliche externe Werbung und jeglicher Verkauf von Dienstleistungen und Waren untersagt. Auch die Abgabe von Geschenken und Informationsmaterial ist nicht gestattet. Der Park mit all seinen Tieren, Einrichtungen und Ressourcen darf nicht durch externe parkfremde Geschäftsmodelle (Kommunikation, Kurse, Schulungen, Weiterbildungen, etc.) benutzt oder missbraucht werden. Ausnahmen nach vorgängiger Absprache und mit schriftlicher Bewilligung durch den Sikypark bleiben vorbehalten.

4.7 Parkieren

Das Parkieren ist nur auf den definierten und gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt. Dem einweisenden Parkpersonal des Sikypark ist jederzeit Folge zu leisten. Der Sikypark übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Beschädigungen oder Bussen von parkierten Fahrzeugen. Unberechtigt parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten der Besitzer abgeschleppt. Organisationshandbuch OHB der Sikypark AG

4.8 Fahrzeuge auf dem Gelände des Zoos

Der Einsatz von parkfremden Fahrzeugen aller Art auf dem Gelände des Sikypark ist nur mit Ausnahmen und nach Rücksprache mit dem Sikypark gestattet. Sämtliche Wege dürfen nur durch Parkmitarbeitende oder durch vom Sikypark akkreditierte Personen befahren werden. Das Fahren mit Fahrrädern, Laufrädern, Trottinetts, Kickboards, Inline-Skates, Skateboards, u.ä. ist untersagt. Ebenso das Spielen mit Bällen, Frisbees, Ballonen, u.ä. Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz sämtlicher Kunden vor unangemessenen Beeinträchtigungen behält sich der Sikypark vor, auch die Mitnahme weiterer Gegenstände/Artikel, die eine Störung anderer Kunden bzw. der Tiere und/oder der Parkmitarbeitenden darstellen können, zu untersagen.

4.9 Rauchen

Im Sikypark darf im Freien oder in gekennzeichneten «Raucher-Zonen» geraucht werden. Aus Rücksicht auf Tiere und Parkbesucher ist in allen Gebäuden, Tierhäusern, begehbaren Tieranlagen, im Restaurant und beim Eingang des Sikypark, das Rauchen verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten.

4.10 Tiere von Kunden

Das Mitführen von Hunden und/oder anderen Tieren ist im Sikypark nicht erlaubt. Es stehen keine Hundeboxen zur Verfügung.
Ausnahmen bilden gekennzeichnete und zertifizierte Blindenführ- und Behindertenbegleithunde. Vom Zutritt ausgenommen sind die Freiflugvoliere, die Raubvogel-Freiflugpräsentationen und die definierten Zonen bei den Raubtieranlagen. Wir empfehlen Besuchern mit Blindenführ- und Behindertenbegleithunden sich vorgängig über den Besuch im Sikypark zu orientieren und zu organisieren.

4.11 Umgang mit Tieren im Park, Füttern

Das Übersteigen der Absperrungen und das Greifen in die Tieranlagen gefährden Tier und Mensch und sind strengstens untersagt. Auch Tiere brauchen Ruhepausen. Lautes Rufen und Klopfen gegen Scheiben sind verboten. Den im Park freilaufenden Tieren (Ziegen, Pfau, etc.) ist respektvoll zu begegnen. Eine artgerechte Haltung und die Gesundheit der Tiere können nur gewährleistet werden, wenn die Tiere ausschliesslich von Parkmitarbeitenden mit dem entsprechenden Futter versorgt werden. Die Fütterung der Tiere ist daher unbedingt zu unterlassen, ausser bei Gehegen, an denen Futter vom Sikypark angeboten wird. Der Sikypark behält sich vor, Kunden, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Parks zu verweisen und auch zukünftig vom Besuch des Parks auszuschliessen.

4.12 Fotografieren, Filmen, Nutzungsrechte

Das Fotografieren und/oder Filmen für private Zwecke ist erwünscht. Bitte beachten Sie ein mögliches Blitzverbot in Innenbereichen. Jegliche Veröffentlichung und/oder kommerzielle Nutzung von privaten Bildern und Filmen aus dem Sikypark, z.B. auf Internet-Websites, Büchern, Zeitschriften, in öffentlich zugänglichen und/oder kommerziellen Datenbanken etc., ist nur nach Vorlage eines Bild- bzw. Filmnachweises und nur mit ausdrücklicher, vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Sikypark gestattet. Dies gilt auch für die Nutzung aller Firmeneigenen Logos, Broschüren, Unterlagen, Fotos, Kalender, Karten, etc. Drohnenflüge für Film-/Fotoaufnahmen sind über dem gesamten Parkgelände verboten.

4.13 Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Sikypark, welche auf der Webseite publiziert sind. Ein Aufenthalt nach Parkschluss, ausser bei Führungen und geschlossenen Veranstaltungen, ist nicht erlaubt. Kunden sind gebeten sich insbesondere auch an die Schliesszeiten zu halten. Organisationshandbuch OHB der Sikypark AG

4.14 Park-Shop

Der Park-Shop ist für unsere Kunden gedacht. Im Shop bieten wir Merchandisingwaren an, welche unsere Mission unterstützen. Wir legen Wert auf Nachhaltigkeit und sind bestrebt das Angebot sinnvoll anzupassen. Die Verfügbarkeit kann nicht immer garantiert werden. Rückgabe und Umtausch von gekauften Artikeln ist nur mit unversehrter Ware und Kaufquittung möglich.

4.15 Chalet

Es besteht die Möglichkeit im Sikypark zu übernachten. Die dafür erforderlichen Bedingungen und Richtlinien sind detailliert beschrieben und müssen von den Kunden gelesen, verstanden, akzeptiert und unterschrieben werden. Der Sikypark behält sich vor, Kunden welche sich nicht an die vereinbarten Bedingungen halten, aus dem Chalet und Park zu verweisen und auch zukünftig vom Besuch des Parks auszuschliessen. Eine Verweisung aus dem Park, hat keine Rückerstattung des Kaufpreises zur Folge.

4.16 Abfall

Helfen Sie mit, den Sikypark sauber zu halten. Benützen Sie bitte die bereitstehenden Abfalleimer und trennen sie den Abfall wie vorgesehen.

5. HAFTUNG

Der Sikypark schliesst jegliche Haftung für mit diesem Vertrag, d.h. dem Besuch des Sikypark, einer damit verbundenen Dienstleistung oder dem Kauf von Waren direkt oder indirekt entstandene Schäden (Personen- oder Körperschäden) aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden. Ebenso schliesst der Sikypark jegliche ausservertragliche Haftung für direkt oder indirekt entstandene Schäden (Personen- oder Körperschäden) aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.

Der Sikypark übernimmt keine Haftung für Diebstähle.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und insbesondere des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Sikypark AG. 6.2 Aktualisierung Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sikypark AG sind integraler Bestandteil der Kundenbeziehung. Der Sikypark behält sich vor, die AGB’s aufgrund veränderter Rahmenbedingungen anzupassen. Die letzte Anpassung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingung ist datiert auf den 25. November 2021.