
Die Fondation Sikypark ist die Förderstiftung der gemeinnützigen Sikypark AG und sichert deren langfristige Existenz. Sie bezweckt die Unterstützung des Tierrettungsparks in Crémines bei der Aufnahme von Tieren die in Not geraten sind und bei der Schaffung von tiergerechten Lebensräumen für unterschiedliche Tierarten, im Speziellen auch für Raubkatzen. Sie unterstützt aber auch alle anderen Bereiche der Sikypark-Mission, wie die Bildung, die Parkanlage im Juragelände und die Erhaltung der regionalen Biodiversität.
Sie ist verantwortlich für die Beschaffung der Mittel für die definierten Förderprojekte und deren zweckgebundene Verwendung. Sämtliche Spendenbeträge, Schenkungen und Legate sind steuerbefreit und werden direkt und effizient zur Unterstützung des Tierrettungsparks verwendet. Die Fondation Sikypark ist eine gemeinnützige und steuerbefreite Organisation und steht unter strenger Kontrolle der schweizerischen und kantonalen Stiftungsaufsicht.
Der Stiftungsrat der Fondation Sikypark legt Wert auf eine offene und transparente Kommunikation und ehrenamtliche Aufgabenbetreuung. Dafür stehen wir ein und sind jederzeit Ansprechpartner für Sie und Ihre Fragen.
Thomas Fischer, Präsident des Stiftungsrates
Präsident des Stiftungsrates
Vizepräsident des Stiftungsrates
Mitglied des Stiftungsrates
Mitglied des Stiftungsrates
Die Fondation Sikypark hat zum Zweck, die gemeinnützige Sikypark AG bei deren Mission und der Mittelbeschaffung zu unterstützen.
Möchten auch Sie uns unterstützen? Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie die Finanzierung wichtiger Projekte des Sikyparks. Sei es für aufwändige Tierrettungsaktionen, der Umsetzung weiterer tiergerechter Anlagen oder die Verbesserung der Infrastruktur zwecks Schulungen von Erwachsenen und Kindern. Sie entscheiden, ob Ihr Geld projektbezogen oder frei einsetzbar sein soll.
Möchten Sie Ihre Spende projektbezogen definieren?
Der Sikypark Masterplan 2022 - 2031 beinhaltet sieben für die Erfüllung der Mission wichtige Förderprojekte. Im Dokument «Planung Förderprojekte» erhalten sie einen Überblick über alle Förderprojekte, die für den Erhalt und die weitere Entwicklung des Tierrettungsparks wichtig sind.
Im Bereich unserer Aquaristik und Terraristik im Haus der weissen Tiger, welche Mitte April 2022, unter dem Namen «Tiger Jungle» eröffnet wurde, gibt es die Möglichkeit ganze Terrarien und Aquarien als Spender, Gönner oder Sponsor zu übernehmen. Alle darin enthaltenen Reptilien und Amphibien wurden vom Verband Schweizer Fisch- und Reptilienauffangstationen (VSFR), einer Sektion des Schweizer Tierschutzes (STS), übernommen.
Unser Spendenkonto
BEKB
3001 Bern
SWIFT KBBECH 22XXX
IBAN CH31 0079 0016 6047 4185 4
Fondation Sikypark
La Laimène 242
2746 Crémines
Bitte kontaktieren Sie uns, wir werden Ihnen die entsprechenden Unterlagen per Post zusenden.
Möchten Sie zu Lebzeiten die Stiftung und den Tierrettungspark begünstigen. Wir sind jederzeit Ihre Ansprechpartner und helfen bei den rechtlichen Fragen.
Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken? Ein Legat oder eine Erbschaft bedeutet viel mehr als eine finanzielle Zuwendung, sie drückt eine tiefe Solidarität zu unserer Organisation und deren Tierrettungsmission aus.
In beiden Fällen ist ein Testament zwingend. Denn ohne schriftliche Regelung wird der Nachlass gemäss Gesetz verteilt. Wir empfehlen Ihnen, sich sorgfältig und frühzeitig mit der persönlichen Nachlassregelung zu befassen und die rechtliche Situation durch einen Experten prüfen zu lassen. Gerne können wir Sie dabei unterstützen und unseren Notar beratend beiziehen.
Was ist ein Legat?
Bei einem Legat/Vermächtnis legen Sie einen fixen Geldbetrag oder Gegenstand fest, den eine (natürliche oder juristische) Person nach Ihrem Tod erhalten soll. Dies ist die einfachste Weise, wie Sie die Fondation Sikypark über Ihr Leben hinaus begünstigen können.
Was ist eine Erbschaft?
Bei einer Erbschaft legen Sie einen Bruchteil oder Prozentsatz Ihres Nachlasses fest, den die begünstigte (natürliche oder juristische) Person als Erbin erhält. Bei dieser Begünstigungsart muss die Erbin/der Erbe bei der Erbteilung mitwirken, weil sie/er eine aktive Position in der Nachlassabwicklung erhält.
Kann ich über mein gesamtes Vermögen verfügen?
Die Beantwortung dieser Frage hängt von der Konstellation Ihrer Familie ab. Von Gesetzes wegen gibt es für bestimmte Erben (Ehegatte, Kinder und - bis Ende 2022 - je nach dem auch die Eltern) einen Pflichtteil. Über diesen können Sie nicht verfügen. Jener Teil, der nicht zum Pflichtteil gehört, ist die sogenannte frei verfügbare Quote, über welche Sie frei bestimmen können.
Wie schreibe ich mein Testament?
Wenn Sie der Fondation Sikypark ein Legat/ Vermächtnis machen wollen, ist es zwingend, dass Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Ein Testament muss von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen werden.
Warum sind Legate für die Fondation Sikypark wichtig?
Der Sikypark und seine Stiftung sind gemeinnützige Institutionen, die keine finanzielle Unterstützung durch öffentliche Strukturen erhalten. Wie bei jedem Zoo oder Tierpark, lassen sich die entstehenden Kosten, nicht durch den Park erwirtschaften. Um seine im Allgemeininteresse stehende Mission heute und morgen erfüllen zu können, ist der Tierrettungspark auf Zuwendungen aus der Bevölkerung angewiesen, dazu gehören auch Legate und Erbschaften.
Als gemeinnützige Institution ist die Fondation Sikypark von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass der gesamte Betrag der Stiftung und dem Projekt Ihrer Wahl zugutekommt.
Viele Hinterbliebene wünschen sich zum Gedenken an eine verstorbene Person eine wirkungsvolle Spende statt Blumen und Kränze. Diese kommt vollumfänglich unserem Engagement für Tiere in Not zugute.
IHR ANSPRECHPARNTER
Thomas Fischer, Präsident des Stiftungsrates
t.fischer(at)sikypark.ch
Fondation Sikypark
La Laimène 242
2746 Crémines