Möchten Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken? Ein Legat oder eine Erbschaft bedeutet viel mehr als eine finanzielle Zuwendung, sie drückt eine tiefe Solidarität zu unserer Organisation und deren Tierrettungsmission aus.
In beiden Fällen ist ein Testament zwingend. Denn ohne schriftliche Regelung wird der Nachlass gemäss Gesetz verteilt. Wir empfehlen Ihnen, sich sorgfältig und frühzeitig mit der persönlichen Nachlassregelung zu befassen und die rechtliche Situation durch einen Experten prüfen zu lassen. Gerne können wir Sie dabei unterstützen und unseren Notar beratend beiziehen.
Was ist ein Vermächtnis/Legat?
Bei einem Legat/Vermächtnis legen Sie einen fixen Geldbetrag oder Gegenstand fest, den eine (natürliche oder juristische) Person nach Ihrem Tod erhalten soll. Dies ist die einfachste Weise, wie Sie die Fondation Sikypark über Ihr Leben hinaus begünstigen können.
Was ist ein Nachlass / eine Erbschaft?
Bei einer Erbschaft legen Sie einen Bruchteil oder Prozentsatz Ihres Nachlasses fest, den die begünstigte (natürliche oder juristische) Person als Erbin erhält. Bei dieser Begünstigungsart muss die Erbin/der Erbe bei der Erbteilung mitwirken, weil sie/er eine aktive Position in der Nachlassabwicklung erhält.
Kann ich über mein gesamtes Vermögen verfügen?
Die Beantwortung dieser Frage hängt von der Konstellation Ihrer Familie ab. Von Gesetzes wegen gibt es für bestimmte Erben (Ehegatte, Kinder ) einen Pflichtteil. Über diesen können Sie nicht verfügen. Jener Teil, der nicht zum Pflichtteil gehört, ist die sogenannte frei verfügbare Quote, über welche Sie frei bestimmen können.
Wie schreibe ich mein Testament?
Wenn Sie der Fondation Sikypark ein Legat/ Vermächtnis machen wollen, ist es zwingend, dass Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Ein Testament muss von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen werden.
Warum sind Legate für die Fondation Sikypark wichtig?
Der Sikypark und seine Stiftung sind gemeinnützige Institutionen, die keine finanzielle Unterstützung durch öffentliche Strukturen erhalten. Wie bei jedem Zoo oder Tierpark, lassen sich die entstehenden Kosten, nicht durch den Park erwirtschaften. Um seine im Allgemeininteresse stehende Mission heute und morgen erfüllen zu können, ist der Tierrettungspark auf Zuwendungen aus der Bevölkerung angewiesen, dazu gehören auch Legate und Erbschaften.
Als gemeinnützige Institution ist die Fondation Sikypark von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass der gesamte Betrag der Stiftung und dem Projekt Ihrer Wahl zugutekommt.
Möchten Sie zu Lebzeiten die Stiftung und den Tierrettungspark begünstigen? Wir sind jederzeit Ihre Ansprechpartner und helfen bei den rechtlichen Fragen.
Viele Hinterbliebene wünschen sich zum Gedenken an eine verstorbene Person eine wirkungsvolle Spende statt Blumen und Kränze. Diese kommt vollumfänglich unserem Engagement für Tiere in Not zugute.
Manuela Glanzmann
Leitung Sekretariat und Fundraising
m.glanzmann(at)sikypark.ch
Werner Ballmer
Mitglied des Stiftungsrates
w.ballmer(at)sikypark.ch